Infoveranstaltung
Ergänzendes Hilfesystem - Der Fond der Bundesregierung für Betroffene sexualisierter Gewalt
Wer kann wann was beantragen?
Seit dem 1. Mai werden Anträge an das Ergänzende Hilfesystem für Betroffene sexualisierter Gewalt entgegen genommen. Wir informieren, wer überhaupt unter welchen Umständen einen Antrag stellen kann, was beantragt werden kann und wie das Ganze funktionieren soll. Das gesamte System ist ein Schnellschuss, es gibt nur wenige, die überhaupt Leistungen beantragen können, und die Hürden sind nicht gerade niedrig. Aber für manche bieten sich trotzdem Möglichkeiten und darüber wollen wir aufklären.
Freitag, 21. Juni 2013 19:00 Uhr
Versammlungsraum, Mehringhof, Gneisenaustrasse 2a, 10961 Berlin