Gerichtsurteil: Zivilrechtliche Verjährungsfrist beginnt erst mit Erinnerung an Sexuelle Gewalt
Viele Betroffene haben ja eine Verlängerung der Verjährungsfristen bzw. die Aufhebung derselben gefordert - und das sowohl im Strafrecht, als auch im Zivilrecht. Auch die Bundesregierung will die zivilrechtliche Verjährungsfrist verlängern.
Einen anderen Weg hat das Landgericht Osnabrück eingeschlagen: Es sprach einem 34 jährigen Mann in einem zivilrechtlichen Prozess Schadensersatz zu, obwohl die Verjährungsfrist längst abgelaufen war, weil er ein Gutachten vorlegen konnte, dass er eine posttraumatische Amnesie gehabt habe - er hatte sich bis vor kurzem nicht an sie sexuelle Gewalt in seiner Kindheit erinnern können. Das Gericht hat entschieden, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Einsetzen der Erinnerung beginne.
Nun hat diese Herangehensweise durchaus auch Nachteile: Betroffene sind hierbei extrem von Begutachtungen abhängig und damit haben nicht wenige schlechte Erfahrungen gemacht. Und natürlich muss diese Rechtsprechung auch noch Bestand haben und nicht von einer höheren Instanz revidiert werden. Auch darf nicht vergessen werden, dass Zivilrecht und Strafrecht zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Und natürlich gilt das Ganze wie immer nicht rückwirkend. Aber dennoch stellt das Urteil eine große Hoffnung dar, dass Bewegung in eine Diskussion kommt, bei der wir immer gehört haben, es wäre nichts möglich.