Abwicklung des Ergänzendes Hilfesystems (EHS, Fonds Sexueller Missbrauch)
Wir sind schockiert und verärgert! Das EHS hat es seit 2013 insbesondere Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit im familiären Kontext ermöglicht, Hilfen zu bekommen, die keine andere Stelle im Hilfesystem zur Verfügung stellt.
Ohne Übergangszeiten wurden Anfang 2025 zuerst die Auszahlungsmodalitäten so verändert, dass Menschen ohne finanzielle Mittel nur noch sehr eingeschränkt das EHS nutzen können. Dann wurde sehr lapidar mitgeteilt, dass Erstanträge nur noch bis August 2025 gestellt werden können.
Damit wird die Hilfe also ersatzlos eingestellt.
Wieder einmal werden Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend allein gelassen.
Wir schließen uns den Forderungen des Betroffenenrates der UBSKM an!