Wie aus dem Folgenden ersichtlich wird, stammen die "„Rechte der Ratsuchenden / Pflichten der bei Tauwetter Tätigen" vom Anfang des Jahrtausends. Aktuell sind wir dabei, diese Grundlagen zu überarbeiten. Sobald wir damit fertig sind, wird diese Seite überarbeitet. Bis dahin gilt das bisherige, so schlecht ist es ja auch nicht.
Um die Nutzer*innen von Tauwetter zu schützen, aber auch um für alle Mitarbeiter*innen klar und deutlich zu machen, welches Verhalten von Ihnen erwartet wird, hat der Verein „Tauwetter, vereint gegen sexualisierte Gewalt e.V." folgende „Rechte der Ratsuchenden / Pflichten der bei Tauwetter Tätigen" im Januar 2003 beschlossen:
„Um bei Tauwetter einen geschützten Raum zu schaffen, in dem es allen Ratsuchenden leichter möglich ist, sich zu öffnen, verpflichten sich alle bei Tauwetter egal in welchen Bereich Tätigen zur Einhaltung folgender Vereinbarungen:
- Jede*r Ratsuchende hat das Recht, anonym zu bleiben.
- Die bei Tauwetter Tätigen verpflichteten sich die Schweigepflicht zu wahren. Ausgenommen davon ist akute sexualisierte Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche. (Ergänzung 2009)
- Jede*r Ratsuchende hat jederzeit das Recht den Raum zu verlassen. Ratsuchende können darum bitten, zu ihrer Sicherheit und Ungestörtheit den Raum zu schließen.
- Die bei Tauwetter Tätigen verpflichten sich, Ratsuchende nicht zu berühren (in den Arm nehmen, trösten...), ohne sich vergewissert zu haben, dass diese damit einverstanden sind.
- Die bei Tauwetter Tätigen verpflichten sich, keine Flirts, privaten Beziehungen, Freundschaften, Liebeleien... mit Ratsuchenden anzufangen. Sie verpflichten sich, über den Arbeitsauftrag hinausgehenden Kontakte mit Ratsuchenden zu vermeiden. (Falls solche schon vor dem Kontakt bei Tauwetter bestanden haben sollten, werden sie in den zuständigen Gremien (Team) offen gelegt. Die Arbeit wird ggf. von einem anderen Mitarbeiter übernommen. Falls über den Arbeitsauftrag hinausgehende Kontakte unvermeidbar sind, werden diese in den zuständigen Gremien reflektiert.)
Umgang mit Verstößen:
Falls bei Tauwetter Tätige gegen diese Vereinbarungen verstoßen sollten, oder es zu Grenzüberschreitungen von bei Tauwetter Tätigen gegenüber Ratsuchenden kommen sollte, kann sich der*die Ratsuchende an den Vereinsvorstand wenden, der dann die Pflicht hat, den Vorwürfen nach zu gehen. Es wird zu diesem Zweck u.a. ein anonym zugänglicher Briefkasten aufgehängt, zu dem nur der Vereinsvorstand den Schlüssel hat.
Der Vereinsvorstand hat die Pflicht, Anschuldigungen nachzugehen und das Recht, Verstöße gegen diese Vereinbarungen auch arbeitsrechtlich zu ahnden. Er kann zur Unterstützung für sich selbst oder für das Opfer eine externe Beratungsstelle hinzuziehen.
Wir erwarten von den Ratsuchenden einen respektvollen Umgang mit den bei Tauwetter Tätigen.
Von diesen Vereinbarungen unberührt bleibt das Recht auf adäquate Grenzziehung im Falle von Übergriffen von Ratsuchenden auf Tauwetter-Mitarbeiter.
Die in den Punkten 1-5 genannten Verpflichtungen und der Umgang mit Verstößen, werden in den Räumen von Tauwetter für die Ratsuchenden sichtbar ausgehängt."
Letzter Eintrag 11.03.2024