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Anlaufstelle, für Männer* und TIN*, die in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

© 2015 Tauwetter e.V.

Wer hat das Sorgerecht?

Zuerst einmal haben das Sorgerecht für Kinder ihre Eltern. Großeltern haben da nichts zu sagen. (Näheres steht in einer Broschüre des Justizministeriums „Das Kindschaftsrecht").

Das Sorgerecht im Todesfall

Es gibt aber einen Zeitpunkt, wo es kritisch werden kann, nämlich dann, wenn die sorgeberechtigten Eltern sterben. Dann wird vom Familiengericht ein Vormund für die Kinder eingesetzt. Dabei soll das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen, deshalb wird das Jugendamt befragt. Und es sollen, wenn möglich, auch Verwandte befragt werden. Dabei geht es darum, möglichst zu berücksichtigen, was die Eltern wohl gewollt hätten. Wenn in dieser Situation die Großeltern sich anbieten, die Kinder zu sich zu nehmen und niemand hat dagegen Einwände, kann es passieren, dass diese die Kinder zugesprochen bekommen. Falls die Großeltern früher sexualisierte Gewalt gegen ihre eigenen Kinder ausgeübt haben, könnte das natürlich ein massiver Hinderungsgrund sein, aber nur, wenn es bekannt und belegt ist.

Rechtzeitig im Testament Auswahl treffen

Wenn die Eltern in einem Testament festgelegt haben, wer der Vormund für die Kinder sein soll, muss sich das Gericht aber daran halten. Dabei muss im Testament nicht festgehalten werden, warum jemand zum Vormund bestimmt wird. Für den Fall, dass ich von meinen Eltern sexualisierte Gewalt erfahren habe, kann ich also über ein Testament regeln, dass sie auf keinen Fall Vormund für meine Kinder werden und dort die Gewalt fortsetzen könnten.
Das Testament ist auch aus anderen Gründen sinnvoll (siehe dazu auch auf der Seite Erbrecht).

Infomaterial

Wie ein Testament geschrieben wird steht in der Broschüre „Erben und Vererben" des Justizministeriums und Informationen zu Vormundschaft in der Broschüre „Das Kindschaftsrecht"

Achtung! Vorbehalt!

Grundsätzlich gilt: Das, was wir hier schreiben, ist zwar nach bestem Wissen und Gewissen, kann aber nur ein erster Hinweis sein. Es kann keine fundierte Rechtsberatung ersetzen, die wir im Fall der Fälle dringend empfehlen.

Letzter Eintrag 25.1.2024

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