Studie, Presseerklärung und Stellungnahme zum Wirken Kentlers in der Jugendhilfe

Am 15.6. hat die Uni Hildesheim die aktuelle Studie zum Wirken Kentlers in der Berliner Jugendhilfe vorgestellt. Darin wurde deutlich, dass es nicht nur um einzelne Fehler einzelner Mitarbeiter*innen in einzelnen Bezirksjugendämtern geht, sondern um ein behördliches Versagen auch auf Landesebene im Jugendamt.

Die Berliner Fachrunde gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat in einer Stellungnahme klar gestellt, dass an eine Behörde die gleichen Anforderungen zu stellen sind, wie an jede andere Institution. Dies betrifft sowohl die Aufarbeitung, als auch die Entwicklung von Schutzkonzepten. Dazu gibt es inzwischen mehrere Beiträge (z.B. Enders & Schlingmann, 2018, oder auch Enders, 2019), was für Anforderungen daran zu stellen sind.

In einer Presseerklärung von Tauwetter heißt es: "Der Umgang der Senatsverwaltung mit den Betroffenen dieses Versagens hat schwere Verletzungen hinterlassen. Auch für diese muss vom Berliner Senat die Verantwortung übernommen werden, genauso wie für das Versagen der Jugendämter. Es ist mehr denn je geboten, dass der Berliner Senat die Betroffenen angemessen entschädigt. Es ist beschämend, dass es darum zu juristischen Streitereien kommt.“