Einzelberatung oder Supervision?
Je nach Situation ist entweder eine Einzelberatung oder eine Fallsupervision sinnvoll.
Prinzipiell lässt sich sagen, dass eine Einzelberatung eher auf die individuellen Fragen und Probleme von einzelnen Mitarbeiter*innen zugeschnitten ist, während bei einer Fallsupervision der konkrete Umgang mit einer Konkreten Situation - einem "Fall" - im Mittelpunkt steht. Oftmals sind an einer Supervision auch mehrere Mitarbeiter*innen beteiligt.
Einzelberatung
Eine Einzelberatung kann für Menschen, die beruflich mit sexualisierter Gewalt konfrontiert sind, eine Möglichkeit sein, sich persönlich Unterstützung zu holen. Sich rechtzeitig um Unterstützung zu bemühen, ist kein Zeichen von mangelnder Kompetenz, sondern von Professionalität.
Gerade, wenn Sie unterstützende oder helfende Aufgaben übernehmen sollen, bleibt manchmal wenig Platz für eigene Probleme. Dabei ist sexualisierte Gewalt etwas, was kaum einen Menschen kalt lässt. Wir brauchen nicht gleich von eigenen Erinnerungen oder Sekundärtraumatisierung zu reden. Oftmals haben Mitarbeiter*innen in Einrichtungen ganz einfach das Gefühl, nicht zu wissen, wohin mit ihrem Unbehagen, ihren Fragen und ihren Vermutungen. Sie sind sich unsicher, ob sie sich etwas einbilden, womöglich nur übersensibel sind oder ob Handlungsbedarf besteht.
Und dann geht es natürlich immer um die Frage, was denn jetzt der nächste sinnvolle Schritt ist.
Eine solche Fachberatung steht einzelnen Mitarbeiter_innen von Einrichtungen und Institutionen zur Verfügung, die beruflich mit sexualisierter Gewalt konfrontiert sind. Sie kann sowohl zur Klärung der eigenen nächsten Schritte, als auch zur Selbstreflektion dienen. Das Angebot ist für die Nutzer_innen kostenlos, die Berater unterliegen einer arbeitsrechtlich abgesicherten Schweigepflicht.
Supervision:
Die Supervision ist eher ein Angebot für ein Team, unter Umständen auch für eine Leitung oder einen Teil eines Teams. Hier geht es weniger um die persönlichen Fragen und die individuellen nächsten Schritte, sondern um das gemeinsame Verhalten in der Einrichtung oder eines Teils zu einem konkreten Situation sexualisierter Gewalt. Zielsetzung ist es, eine Idee zu entwickeln, wie am besten gemeinsam vorgegangen werden kann, wer dabei welche Aufgaben übernimmt und wie das kontrolliert wird.
Supervisionen für Teams müssen mit der zuständigen Leitung abgesprochen werden und diese haben die Verantwortung die Finanzierung zu klären. Supervisionen sind nicht Teil der senatsfinanzierten Arbeit der Anlaufstelle, sondern ein darüber hinaus gehendes Angebot des Tauwetter-Vereins.
Terminvereinbarungen
Termine und Weiteres vereinbaren wir in unseren telefonischen Sprechzeiten (Di. 16:00 – 18:00, Mi. 10:00 – 13:00 Uhr, Do. 17:00 – 19:00 Uhr) unter 030 / 693 80 07 oder per mail
Letzter Eintrag 08.02.2024