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Anlaufstelle, für Männer* und TIN*, die in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

© 2015 Tauwetter e.V.

EKD schickt Betroffenenbeirat in die Wüste. Sieht so das evangelische Verständnis von Beteiligung aus?

Die EKD hat den Betroffenenbeirat „zunächst ausgesetzt“ (siehe Presseerklärung der EKD). Sie ist der Ansicht, wegen interner Konflikte und Austritte sei eine Weiterarbeit nicht möglich. Dem widerspricht die Mehrheit der beteiligten Betroffenen vehement. Vier Aussteiger*innen legen in einer Pressemitteilung die Gründe für ihren Ausstieg offen und machen deutlich, dass die durch die EKD gesetzten Rahmenbedingungen eine Arbeit unmöglich gemacht haben. Vier Verbliebene haben in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie nicht bereit sind, sich so einfach rausschmeißen zu lassen.

Die Evangelische Kirche muss dringend ihre Vorstellungen von Betroffenenbeteiligung überdenken und klar bekommen, was sie will. Wer einen Betroffenenbeirat ohne geklärten Rahmen (Auftrag, Zielsetzung, Finanzierung, …) startet und mit Aufgaben überlastet ohne ihm ausreichend Zeit für einen Findungsprozess zu geben, braucht sich nicht zu wundern, wenn das mächtig rumpelt.

Die Gruppe der Betroffenen ist keine homogene Gruppe, sondern setzt sich aus sehr verschiedenen Menschen zusammen. Wenn Betroffene, die finanziell von der Kirche abhängig sind, sich zu Anerkennungszahlungen äußern sollen, benötigen sie Zeit um sich eine Position zu bilden, ihre eigenen Loyalitäten zu klären und Ambivalenzen zu lösen. Wenn diese auf Menschen treffen, die inzwischen eher kirchenfern sind, braucht es noch mehr Zeit, damit diese zusammenfinden können. Und wenn in einem neuen Gremium einige feststellen, dass die Arbeit in einem Betroffenenbeirat nicht ihren Vorstellungen entspricht, ist das bedauerlich, aber  normal.

In der Pressemitteilung von verbliebenen Mitglieder des Betroffenenbeirates heißt es: „Damit Partizipation gelingen kann, braucht es verbindliche Strukturen, klare Mandatierung, transparente Aushandlungsprozesse. Solche qualitativen Standards aber fehlen seitens der EKD bis heute.“

Die Aussteiger*innen haben formuliert: „Wer Vollzeit berufstätig ist, Kinder hat und sich in seiner Freizeit für die Belange Betroffener einsetzen möchte, muss sich fragen, wofür er/sie seine/ihre kostbare Zeit einsetzen möchte: dafür, die Arbeit zu leisten, die die mächtige Institution Kirche selber angehen muss? Dafür, hochqualifizierte Beratungsleistungen in eine Organisation zu investieren, die noch kein klares Bild davon hat, wo sie selber hinsteuern möchte? Dafür, sich über Gebühr mit administrativen Dingen, Kommunikations- und Konfliktmanagement zu beschäftigen? Wir haben diese Fragen mit “Nein” beantwortet.“

Übereinstimmend wird gefordert, dass die EKD ihre Hausaufgaben macht und Bedingungen schafft, dass ein Betroffenenbeirat funktionieren kann. Es wird sich jetzt herausstellen, was die EKD wirklich will. In den beiden vorliegenden Pressemitteilungen ist klar skizziert, was die EKD verändern muss. Das umzusetzen sollte vordringlichste Aufgabe der Evangelischen Kirche sein. Wenn sie aber stattdessen -wie angedeutet- eine Betroffenenbeteiligung light, mit ausgewählten vereinzelten Betroffenen einführen will, um ihren Zeitplan einzuhalten, wird das die nächste Mogelpackung.

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