Anträge im ergänzenden Hilfesystem jetzt auch für sexualisierte Gewalt in Kirchen möglich
Die evangelische und die katholische Kirche haben Vereinbarungen mit der Geschäftstelle des Fonds sexueller Missbrauch unterzeichnet, so dass jetzt Anträge ans das Ergänzende Hilfesystem jetzt auch in dem Fall gestellt werden können, dass die sexualisierte Gewalt in einer dieser beiden Institutionen stattgefunden hat. Mit weiteren Einrichtungen wird noch verhandelt.
Des weiteren ist die Homepage des Fond sexueller Missbrauch ergänzt worden. Sie bietet mit den FAQ's unter der Rubrik "Aktuelles" jetzt wesentlich umfasssender Auskünfte und die Leistungsleitlinien sind unter "Antragstellung" veröffentlicht. Für alle, die überlegen einen Antrag zu stellen lohnt es sich mit Zeit die Dokumente durchzuarbeiten.
