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Anlaufstelle, für Männer* und TIN*, die in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

© 2015 Tauwetter e.V.

EU-Beschluss gegen sexualisierte Gewalt

Hinter dem etwas sperrigen Titel "Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit" verbirgt sich ein Beschluss des Europaparlaments der auch männliche Betroffene sexualisierter Gewalt etwas angeht:
Als "sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte“ wird u.a. das Recht auf eine "freie Entscheidung, ob und wann sie sexuell aktiv sein möchten" verstanden und das gilt für "Männer und Frauen sowie Jungen und Mädchen gleichermaßen".
Nun lässt sich zur Recht kritisieren, dass sexualisierte Gewalt unter Sexualität subsummiert wird und es lässt sich zu Recht anmerken, dass ein solche Entschließung für die Mitgliedländer nicht rechtsverbindlich ist - dennoch ist es eine Vorgabe, die als Orientierung dient.
Das EU-Parlament fordert u.a. unmissverständlich die Mitgliedsstatten auf den Zugang zu "einer umfassenden Palette von hochwertigen und zugänglichen Diensten" zu gewährleisten "und zwar ungeachtet finanzieller, praktischer und sozialer Hürden sowie frei von Diskriminierung, unter besonderer Berücksichtigung von marginalisierten Gruppen, einschließlich,... Opfer von ;sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt."
Hoffen wir dass die kommende Bundesregierung das umsetzt und endlich für eine ausreichende Finanzierung eines flächendeckenden Netzes spezialisierter Fachstellen auch -aber nicht nur- für Jungen und Männer, sorgt. Bisher hat das keine Partei in ihrem Wahlprogramm.

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