Was ist ein zivilrechtlicher Prozess?
Zivilrechtlich bedeutet, dass ich selbst jemand anderen verklage. Das ist anders als im Strafprozess, in dem die Staatsanwaltschaft im „Namen des Volkes", also im Interesse der Allgemeinheit, eine Straftat verfolgt. Im Zivilprozess geht es um meine Ansprüche und Forderungen, die ich gegenüber dem Anderen geltend mache. Das kann z.B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz sein. Wenn es einen parallelen Strafprozess gibt und es dort zu einer Verurteilung kommt, können zivilrechtliche Ansprüche auch gleich mit geklärt werden. Dafür kann dann mein Rechtsbeistand sorgen.
Bei zivilrechtlichen Prozessen gibt es ein paar gravierende Probleme:
Zivilrechtliches Hemmnis und Verjährung
Das erste ist die Verjährungsfrist. Lange Zeit hat sie ganze drei Jahre nach Kenntnis von Tat und Täter betragen. Dazu kommt die sogenannte Hemmung. Das bedeutet, dass in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung die Verjährungsfrist erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt. Oder, falls das Opfer mit dem Täter oder der Täterin in häuslicher Gemeinschaft lebt, wenn die Gemeinschaft beendet ist. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren ist die zivilrechtliche Verjährungsfrist dann im Sommer 2013 auf 30 Jahre verlängert worden.
Das zweite große Problem ist der Nachweis der Tat und der Beweis, dass der Täter (oder die Täterin) sie ausgeführt hat. Ich habe als Kläger im Zivilprozess ja nicht den Ermittlungsapparat der Polizei zur Verfügung. Und selbst die hat sehr oft Schwierigkeiten, länger zurückliegenden sexuellen Missbrauch dem Angeklagten auch zweifelsfrei nachzuweisen. Vor dem Zivilgericht muss ich selber den Nachweis erbringen, dass ich 1.) geschädigt worden bin, und 2.) dass dies durch den Beklagten bzw. die Beklagte geschehen ist. Selbst wenn ich mich der Prozedur unterziehe mich begutachten zu lassen, ist das eine schwierige Sache. Falls es irgendwo Akten gibt, aus denen hervorgeht, was geschehen ist, sind diese sehr hilfreich.
Im Zivilprozess brauche ich auf alle Fälle eine_n Anwält_in:
Einfacher wird es, wenn ich gleichzeitig einen Strafprozess führen kann. Dann kann meine anwaltliche Vertretung, die Nebenklagevertretung, dort einen Antrag stellen, dass über zivilrechtliche Ansprüche im „Adhäsionsverfahren" gleich mit entschieden wird. Ein paar Informationen dazu finden sich in der Broschüre „Opferfibel" des Bundesjustizministeriums.
Achtung! Vorbehalt!
Grundsätzlich gilt: Das, was wir hier schreiben, ist zwar nach bestem Wissen und Gewissen, kann aber nur ein grober erster Hinweis sein. Es kann keine fundierte Rechtsberatung ersetzen, die wir im Fall der Fälle dringend empfehlen.