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Anlaufstelle, für Männer*, die in Kindheit oder Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

© 2015 Tauwetter e.V.

Das Ergänzende Hilfesystem ist eins der Ergebnisse des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Betroffene von sexualisierter Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend können beim Fonds Sexueller Missbrauch einen Antrag stellen. Es können Leistungen wie Psychotherapien (auch solche, die die Krankenkasse nicht oder nicht mehr zahlt), Komplementär- und Fachtherapien (Kunsttherapie, Reittherapie u.ä.), Fort- und Ausbildungen, Kosten zur individuellen Aufarbeitung, Heil- und Hilfsmittel etc. beantragt werden. Pro Person beträgt die beantragbare Summe maximal 10.000 Euro. Prinzipiell ist alles beantragbar, was Folgen der Gewalt lindern kann!

Was ist der Fonds Sexueller Missbrauch?

Der Fonds sexueller Missbrauch ist ein Teil des Ergänzenden Hilfesystems. Er ist zuständig für Hilfeleistungen nach sexualisierter Gewalt in Familien bzw. dem familiären Umfeld (Babysitter, Nachbarin o.ä.).

Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend in Institutionen sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, können auch Anträge auf Hilfeleistungen bis zu 10.000 EUR stellen an den Fonds stellen. Die von diesen Betroffenen beantragten Hilfeleistungen werden jedoch nicht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert, sondern von den verantwortlichen Institutionen selbst bewilligt und bezahlt. Institutionelle Anträge können nur bearbeitet werden, soweit sich die Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem beteiligen. Welche Institutionen und Länder aktuell Verträge mit dem Fonds haben, findet sich auf der Seite des Fonds www.fonds-missbrauch.de

Wer kann Leistungen beantragen?

Um einen Antrag beim Fonds sexueller Missbrauch stellen zu können muss ich innerhalb der Familie oder dem familiären Umfeld sexualisierte Gewalt erfahren haben. Ich muss zum Zeitpunkt der Tat minderjährig gewesen sein und sie muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik stattgefunden haben.

Zusätzlich kann ich bei der Geschäftsstelle einen Antrag einreichen, wenn die sexualisierte Gewalt in einer Einrichtung oder einer Institution stattgefunden hat, sofern der Träger oder das betreffende Land (noch) einen Vertrag mit dem Fonds hat. Dann werden die Gelder allerdings nicht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch bezahlt, sondern von den jeweiligen Institutionen. Es wird in einem  Entscheidungsgremium (Clearingstelle) der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch eine Entscheidung gefällt und diese dann an die jeweiligen Träger der Einrichtungen weiter geleitet. Dabei werden die Angaben an die Einrichtung weitergeleitet, damit diese eine Stellungnahme abgeben kann. Die Antragsteller_innen bleiben also gegenüber der Einrichtung nicht anonym. Die Träger der Einrichtungen haben sich freiwillig verpflichtet, der Entscheidung der Clearingstelle nach zu kommen.

Welche Leistungen werden bezahlt?

Grundsätzlich können mehrere Arten von Leistungen bis zu einer Gesamthöhe von 10.000€ übernommen werden

  • psychotherapeutische Hilfen, die über das von den Krankenkassen finanzierte Budget hinaus gehen
  • Übernahme von Kosten zur individuellen Aufarbeitung (Fahrten zum damaligen Tatort, Teilnahme an Selbsthilfegruppen, ...)
  • Unterstützung bei besonderer Hilfsbedürftigkeit (medizinische Hilfsmittel, Rollstuhl etc.)
  • Beratungs- und Betreuungskosten
  • Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Besondere Härtefälle
  • Reise- und Übernachtungskosten

Das bedeutet, dass es möglich ist, eine Reihe von Leistungen zu bekommen, die normalerweise nicht übernommen werden. Es ist also wichtig, sich von den eingefahrenen Bahnen zu lösen und Gedanken zu machen, was mir wirklich hilft und gut tut.

Geldleistungen und Entschädigungen werden nicht gezahlt

Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?

Im Prinzip muss ich plausibel darlegen,

  1. dass ich sexualisierte Gewalt in der Familie (oder in einer Einrichtung s.o.) erleben musste
  2. dass ich heute unter den Folgen dieser Gewalt in einer bestimmten Art und Weise leide
  3. dass das, was ich beantrage, genau diese Folgen lindert und mir hilft.

Um meine eigenen Angaben zu untermauern sollte ich wenn möglich Belege anbringen. Das können ganz verschiedene Dinge sein. Da gibt es offizielle Dokumente, wie Akten oder Klinikberichte, aber auch für diesen Antrag erstellte Bescheinigungen von einem_r Mediziner_in oder einem_r Therapeut_in. Und wenn ich keine anderen Belege über die sexualisierte Gewalt habe, dann ist z.B. ein schriftlicher Berichte eines_r Freund_in, dem ich damals davon erzählt habe, sinnvoll. Hilfreich kann auch eine Bescheinigung einer Lehrer_in sein, über meinen plötzlichen Leistungseinbruch in der Schule, weswegen ich dann die Schule verlassen habe. Es ist hier ebenfalls wichtig, auch mal kreativ zu überlegen, welche „ungewöhnlichen" Belege es geben könnte. Ich muss hier nicht die Polizei überzeugen, sondern eine Clearingstelle.

Die Clearingstelle, die über den Antrag entscheidet, hat am meisten Spielraum beim Nachweis der Tat und am wenigsten, was den Beleg angeht, dass die beantragten Leistungen auch wirklich helfen. Deshalb sind bei der Sinnhaftigkeit der Leistungen offizielle Bescheinigungen am wichtigsten.

Nur nachrangige Leistungen!

Im „Ergänzenden Hilfesystem" kann ich nur Leistungen beantragen, für die ich von anderer Seite kein Geld bekomme. Wenn ich also woanders Ansprüche habe, soll ich die als erstes geltend machen. Der Gedanke ist naheliegend: Das System soll eine „Ergänzung" zum bestehenden sein.

Wo kann ich einen Antrag bekommen und stellen?

Anträge lassen sich auf der Homepage www.fonds-missbrauch.de  finden. Dort befinden sich auch die Leistungsleitlinien. Es ist auf alle Fälle sinnvoll, sich dort um zu gucken.
Der fertige Antrag geht dann an die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch, Glinkastraße 24, 10117 Berlin.

Wer berät mich dabei?

Adressen von Stellen, die bei dem Ausfüllen eines EHS-Antrags beraten, finden sich auf der Homepage www.fonds-missbrauch.de.

Es ist sinnvoll, sich vor einem Beratungstermin den Antrag runter zu laden und mal durchzugucken. Aber auch, wenn ich alles schon selber ausgefüllt habe und meine alle Unterlagen zusammen zu haben, kann ich in eine Beratung gehen und das dort mal auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen.

Die Beratungsstellen sind unabhängig und keine Teile des Ergänzenden Hilfesystems.


Wo bekomme ich weitere Informationen?

Im Internet ist die Seite des Fond sexueller Missbrauch die zentrale Anlaufstelle. Es ist auch möglich telefonisch Fragen los zu werden: 0800 / 4001050.

Adresse

Tauwetter e.V.
Gneisenaustr. 2a  
10961 Berlin
030 - 693 80 07

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