Was kann Fallsupervision?
Wenn ein Nutzer in einer Einrichtung von sexualisierter Gewalt in der Kindheit oder Jugend berichtet, hat das oft den Effekt, nicht nur für eine_n einzelne_n Mitarbeiter_in Fragen aufzuwerfen, sondern eine größere Gruppe in Unruhe zu bringen, teilweise ein ganzes Team. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Einrichtung nicht nur punktuell, sondern regelmäßig oder längerfristig mit den Betroffenen zu tun hat.
Oftmals gehen die Meinungen im Team weit auseinander: Einige meinen, der Betroffene soll jetzt endlich professionelle, therapeutische Hilfe annehmen und vernünftig aufarbeiten (das ist meist die Mehrheit), andere trauen sich nicht laut zu sagen, dass jetzt langsam mal mit dem Thema Schluss sein muss. Eine gemeinsame Haltung, ein gemeinsames Vorgehen ist leider oftmals nicht vorhanden.
Ähnlich und teilweise zugespitzter sieht die Situation bei aktueller sexualisierter Gewalt aus, nicht nur wenn erwachsene Männer von ihr betroffen sind, sondern erst recht, wenn Jungen oder Mädchen Opfer werden.
In dem Moment, wo nicht nur eine Einzelperson mit dieser Problematik konfrontiert ist, sondern ein ganzes Team sich damit beschäftigen muss, kann eine Fallsupervision eine hilfreiches Mittel sein. Diese kann entweder mit dem gesamten Team oder in einer kleineren Gruppe von Zuständigen stattfinden. Wir versuchen dann, den Fall zu rekonstruieren, alle Informationen zusammenzutragen, die Positionen der verschiedenen Akteure nachzuvollziehen, und die bevorstehenden Aufgaben der Mitarbeiter_innen zu entwickeln. Dies kann ein effektiveres Vorgehen und kräfteschonendes Arbeiten ermöglichen.
Grenzen einer Fallsupervision
Leider kommt es gelegentlich vor allem bei Interventionen vor, dass sich ein Team spaltet in einen Teil, der vom Vorliegen sexualisierter Gewalt ausgeht und einen, der sich dies nicht vorstellen kann. In solchen Fällen ist eine Fallsupervison mit dem gesamten Team nicht angemessen. Hier ist es Aufgabe der Leitung, die Verantwortung zu übernehmen und Vorgaben für das weitere Vorgehen zu geben. Der Konflikt im Team muss später in einer Teamsupervision aufgearbeitet werden.
Der Rahmen einer Fallsupervision
Fallsupervisionen werden von zwei Mitarbeitern des Vereins durchgeführt, die langjährig im Themenfeld sexualisierte Gewalt tätig sind. Es können maximal 6 - 8 Personen an einer Fallsupervision teilnehmen, wir kommen auf Wunsch in Ihre Räume. Erfahrungsgemäß sollte für eine Fallsupervision ein Zeitraum von nicht unter 120 Minuten angesetzt werden.
Die Fallsupervision ist kein Teil der senatsfinanzierten Arbeit der Anlaufstelle sondern ein zusätzliches Angebot des Vereins. Weitere Informationen, genaue Kosten etc. erfragen sie bitte unter